Medieninformation I/2020: „Den Verbraucherschutz stärken“

Medieninformation: Neues Telekommunikationsgesetz (TKG) in Vorbereitung/ „Den Verbraucherschutz stärken“

IG 0700 fordert Flatrate-Integration von 0700-Rufnummern bzw. dass Verbrauchern, die noch über keinen Pauschaltarif verfügen, nicht mehr als der Preis für ein Festnetz- oder Mobilfunkgespräch berechnet werden darf.

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Die Interessengemeinschaft der Besitzer von 0700-Rufnummern (IG 0700) fordert im Zuge der bevorstehenden, kompletten Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die Anwahl sogenannter „Persönlicher Rufnummern“ mit der Vorwahl 0700 in die inzwischen gängigen Flatrate-Tarife zu integrieren. „Die 0700 ging 1997 als lebenslange Rufnummer an den Start. Doch genauso lange klafft die Gesetzeslücke, die Kosten für die Anwahl der 0700 zu regulieren“, kritisiert Frank Boneberger, Unternehmer und Gründer der IG 0700. „Heute, im Jahr 2020, sind sämtliche Telefonsysteme digitalisiert. Die Kommunikation läuft via Internet. Das ist bei Verbindungen zur 0700 nicht anders. Deshalb fordern wir, nun endlich auch die Anwahl der 0700 in die inzwischen üblichen Flatrate-Tarife aufzunehmen“, so Boneberger. „Laut Bundesnetzagentur ist die 0700 kein ,Service-Dienst‘. Deshalb gibt es unseres Erachtens nach keinen Grund, dass Telefongesellschaften deren Anwahl als teure Sonderrufnummer einstufen und mangels Regulierung hier mit bis zu
71 Cent pro Minute abkassieren“, bemängelt Axel S. Sonntag, Pressesprecher der IG 0700.

Diesen Missstand will die Interessengemeinschaft in die bevorstehende Überarbeitung des TKG einbringen. Hintergrund: Die Europäische Union hat einen neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation beschlossen. Dieser ist nun bis Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen. „Dazu wird das Telekommunikationsgesetz komplett überarbeitet“, teilt das Bundeswirtschafts-ministerium (BMWi) auf Anfrage mit. Laut BMWi soll der Referentenentwurf im Frühjahr in die Ressortabstimmung gehen und sich dann auch Gelegenheit für die betreffenden Verbände ergeben, ihre Sicht der Dinge darzulegen. „Wir werden diese Chance nutzen, um den Gesetzgeber dazu aufzufordern, diese Gesetzeslücke nun endlich zu schließen und somit den Verbraucherschutz zu stärken. 23 Jahre Wartezeit sind genug“, sagt Boneberger. Verbrauchern, die noch über keinen Pauschaltarif verfügen, sollen die Tarife von Festnetz- oder Mobilfunkgesprächen berechnet werden.

Die IG 0700 ist derzeit dabei, ihre Interessen zu bündeln. Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland 123.017 Persönliche Rufnummern mit der Vorwahl 0700 (Stand: 1. HJ 2019, Gesamtzahl der zugeteilten 0700-Rufnummern). „Wir freuen uns, wenn sich noch viele weitere 0700-Rufnummerninhaber, die noch nicht Teil unserer Interessengemeinschaft sind, bei uns melden. Nur gemeinsam sind wir stark“, so Sonntag. Kontakt: kontakt@ig0700.de

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