Ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) für Deutschland

Zeit, den Verbraucherschutz zu stärken.

Die Europäische Union hat einen neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation beschlossen. Dieser ist nun vom Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen. „Dazu wird das Telekommunikationsgesetz komplett überarbeitet“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Geplant ist, „im Frühjahr in die Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung zu gehen“, so das BMWi. Ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) für Deutschland!

Wir werden diese Chance nutzen, auf die fehlende Preisregulierung von 0700-Rufnummern hinzuweisen und so den Verbraucherschutz zu stärken. Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, in Zeiten von etablierten Flatrates, die Anwahl von 0700-Rufnummern in Flatrate-Tarife zu integrieren. Verbrauchern, die noch über keinen Pauschaltarif verfügen, soll nicht mehr als der Preis für ein Festnetz- oder Mobilfunkgespräch berechnet werden dürfen.

Laut Bundesnetzagentur kann der Gesetzgeber hier regulierend eingreifen. Bei der Regulierung von 0180-Rufnummern führte der Gesetzgeber erfolgreich Preisobergrenzen ein.

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