Darum die 0700 (2): „Wunschrufnummer auf Lebenszeit“

Meine ganz persönliche Erfahrung mit der 0700-Rufnummer

Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 1998 faszinierte mich so sehr, dass ich sie zum Thema meiner Diplomarbeit machte. Zwar liegen meine beruflichen Wurzeln im Handel, doch schon damals recherchierte ich in vielen persönlichen Gesprächen – auf der Suche nach Informationen „aus erster Hand“. So auch zur innovativen Wunschrufnummer 0700. Und das übrigens in einem persönlichen Gespräch bei der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), dem Vorläufer der heutigen Bundesnetzagentur (BNetzA).

Mit der Liberalisierung ging die Einführung einer persönlichen, lebenslangen Rufnummer einher. Die Vorwahl: 0700. „Das ist doch mal etwas ganz anderes“, dachte ich mir. Eine innovative Wunschrufnummer. Nicht nur, dass man sich bei der Beantragung dieser Rufnummern seine persönlichen Lieblingsnummern heraussuchen kann. Das wirklich innovative geschieht nämlich im Hintergrund: damals wie heute war/ist es möglich, alle Anrufe (oder nur bestimmte) zu allen möglichen Zielen weiter- oder umzuleiten, ggf. sogar zu sperren. Sogar tages- und uhrzeitabhängig. Und zwar unabhängig davon, ob man gerade einen Telefonanschluss vor Ort hat, umzieht, gerade Probleme mit seinem Telefonanbieter hat und und und. Denn die 0700 ist einer Person zugeordnet – und eben nicht einer Telefongesellschaft.

Ein Manko aber bleibt nach wie vor: Telefongesellschaften rechnen die Anwahl einer 0700 noch immer als überteuerte Sonderrufnummer ab. Und das, obwohl sämtliche Telefontarife massiv gesunken sind und sich inzwischen Flatrates etabliert haben. So setzt sich die innovative Wunschrufnummer nie durch. Hinzu kommt, dass die Bundesnetzagentur selbst die 0700 nicht als „Service-Dienst“ einstuft und meiner Meinung nach insofern eben auch in keinster Weise von den oft zurecht kostenpflichtigen 0180- oder 0137-Rufnummern vergleichbar ist.

Wir fordern, dass Kunden für den Anruf auf 0700-Rufnummern nicht bezahlen müssen, wenn sie eine Flatrate nutzen. Verbrauchern, die noch über keinen Pauschaltarif verfügen, soll nicht mehr als der Preis für ein Festnetz- oder Mobilfunkgespräch berechnet werden dürfen.

Der Gesetzgeber kann hier, muss hier regulierend eingreifen. Eine solche Preisregulierung war bei dem Service-Dienst 0180 auch möglich. Hier führte der Gesetzgeber bereits 2010 eine Preisobergrenze ein.

Axel S. Sonntag,
freiberuflicher Fachjournalist und Pressesprecher der IG 0700

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