IG 0700 setzt Änderungen bei 0700-Rufnummern erfolgreich durch: Tarifierung günstiger als geplant, keine zusätzliche Bürokratie

Die Interessengemeinschaft der Besitzer von 0700-Rufnummern (IG 0700) hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG-Novelle) im Gesetzgebungsverfahren deutlich entschärft. „Wir freuen uns, dass jetzt eine Regulierung der 0700-Rufnummern im Sinne der Rufnummerninhaber stattfindet und nicht mehr nach Wirtschaftsinteressen der Telefongesellschaften“, kommentiert Pressesprecher Axel Stefan Sonntag. „Unser Engagement hat zugleich den Verbraucherschutz deutlich gestärkt.“

Die vom Gesetzgeber selbst im Zuge der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes eingeführte „Persönliche Rufnummer“ mit der Vorwahl 0700 wird durch die TKG-Novelle erstmalig reguliert. „Bislang nutzten einzelne Telefongesellschaften diese Regulierungslücke, um Verbraucher mit Minutenpreisen von bis zuletzt bis zu 71 ct/min. abzuzocken. Damit ist jetzt definitiv Schluss“, teilt Frank Boneberger, Vertreter der IG 0700 mit. Die jetzt eingeführte Preisobergrenze beträgt einheitlich 9 ct/min., gültig aus allen Netzen. „Das bedeutet eine staatlich verordnete Preissenkung von bis zu 87%.“

Damit überzeugte die IG 0700 die Politik davon, dass die ursprünglich angedachten 14 ct/min. unverhältnismäßig gewesen wären.

Keine Preisangabeverpflichtung – keine zusätzliche Bürokratie

Zugleich werden die Inhaber der mit Stand 1. HJ 2019 in Deutschland 123.017 zugeteilten 0700-Rufnummern nicht dazu verpflichtet, eine Preisangabeverpflichtung einzuführen. Im Gesetzesentwurf wollte die Bundesregierung diese zunächst durchsetzen.

Nach den Beratungen im Wirtschaftsausschuss, die die IG 0700 maßgeblich begleitete, stellten die Politiker zu Recht fest: „Persönliche Rufnummern sind zum überwiegenden Teil Privatpersonen zugeteilt, die diese Rufnummern nicht gewerblich nutzen. Für diese Gruppe von Zuteilungsnehmern würde die Preisangabepflicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen. Dies bestätigen die Ausführungen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung. Insofern wird von der Regelung Abstand genommen“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

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